Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Genehmigungspflichtige Schusswaffen dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die vom Bundeskriminalamt erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.
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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025