Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Gültige Erlaubnis - Reisegewerbekarte
Benötigte Unterlagen
Die formlose Anzeige muss beinhalten:
- Kopie der Reisegewerbekarte
- Angaben zu Ort und Zeit der Veranstaltung
- Den Namen des Veranstalters und der Person, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden sowie Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
- Den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (möglichst mit Kopie der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien).
Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Bei elektronischer Anzeige entfällt die zweite Ausfertigung.
Zu Beachten
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden, der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
Fristen
Bei öffentlicher Ankündigung muss die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Keine, da nur anzeigepflichtig.
Gebühren
Keine. Ausnahme: Gebührenpflichtig, wenn eine Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht beantragt wird.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 56a Gewerbeordnung (GewO)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024