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Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Aufnahme von WTO (World Trade Organisation) -Anwälten

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Antrag (www.rechtsanwaltskammerhamburg.de) mit darin angegebenen Anlagen: Staatsangehörigkeitsnachweis, Bescheinigung der im Heimatstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf nebst beglaubigter Übersetzung, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) über eine im Inland abgeschl. Versicherung (eine evtl. Versicherung im Herkunftsstaat reicht nicht aus), gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grad

Zu Beachten

Der WTO-Anwalt darf nur unter seiner Berufsbezeichnung im Recht seines Herkunftsstaates und im Völkerrecht beraten.

Gebühren

100 EUR

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Suchwörter: WTO-Anwalt, Kammermitgliedschaft

Letzte Aktualisierung: 10.11.2024