Beschreibung der Leistung
Für die Eintragung ins Architektenverzeichnis wenden Sie sich an die Architektenkammer.
Für die Eintragung ins Architektenverzeichnis wenden Sie sich an die Architektenkammer.
Siehe Link: Information zum Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner nach § 9 Absatz 2 HmbArchtG
Das erstmalige Erbringens von Leistungen als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner durch nicht in Hamburg ansässige und nicht in die Architekten- oder Stadtplanerliste eines anderen Bundeslandes eingetragene Personen muss angezeigt werden.
250 EUR
Suchwörter: Auswärtige Architekten, Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste
Letzte Aktualisierung: 21.04.2025