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Hamburgische Architektenkammer- Eintragungsausschuss

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Für die Eintragung ins Architektenverzeichnis wenden Sie sich an die Architektenkammer.

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Beschreibung der Leistung

Für die Eintragung ins Architektenverzeichnis wenden Sie sich an die Architektenkammer.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Siehe Link: Information zum Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner nach § 9 Absatz 2 HmbArchtG

Zu Beachten

Das erstmalige Erbringens von Leistungen als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner durch nicht in Hamburg ansässige und nicht in die Architekten- oder Stadtplanerliste eines anderen Bundeslandes eingetragene Personen muss angezeigt werden.

Gebühren

250 EUR

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Suchwörter: Auswärtige Architekten, Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste

Letzte Aktualisierung: 21.04.2025