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Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Es muss auf Verlangen nachgewiesen werden : 1. dass die Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter die betreffende Tätigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates der Gesellschaft rechtmäßig ausüben und 2. der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung die Voraussetzungen gemäß § 10 Absatz 2 Nummern 1 bis 6 erfüllt und eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 Absatz 3 besteht.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
250 bis 500 EUR (je nach Umfang der Prüfung)
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Architektenkammer, Eintragungen von auswärtigen Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis
Letzte Aktualisierung: 17.02.2025