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Hamburgische Architektenkammer- Eintragungsausschuss

Eintragung von auswärtigen Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Es muss auf Verlangen nachgewiesen werden : 1. dass die Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter die betreffende Tätigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates der Gesellschaft rechtmäßig ausüben und 2. der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung die Voraussetzungen gemäß § 10 Absatz 2 Nummern 1 bis 6 erfüllt und eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 Absatz 3 besteht.

Gebühren

250 bis 500 EUR (je nach Umfang der Prüfung)

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Suchwörter: Architektenkammer, Eintragungen von auswärtigen Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis

Letzte Aktualisierung: 17.02.2025