Hamburgische Architektenkammer- Eintragungsausschuss

Eintragung von Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer

Sie möchten sich über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer informieren? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung der Leistung

Im Namen Ihrer Partnerschaftsgesellschaft (auch solche mit beschränkter Berufshaftung) oder Kapitalgesellschaft beziehungsweise Firma, dürfen Sie geschützte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel

  • Architekt beziehungsweise Architektin oder
  • Stadtplaner beziehungsweise Stadtplanerin

nur verwenden, wenn Sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer eingetragen sind. Das gilt auch für Wortverbindungen mit diesen Bezeichnungen oder für ähnliche Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel "Architektur" sowie auch für deren fremdsprachliche Übersetzung. Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es bestehen umfangreiche Voraussetzung für die Aufnahme in das Gesellschaftsverzeichnis. Die zuständige Stelle kann Sie hierüber genauer informieren.

Benötigte Unterlagen

  • Ausfertigung des Gesellschaftervertrages beziehungsweise der Satzung und gegebenenfalls Änderungen
  • Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Anmeldung(en) zum Handelsregister beziehungsweise zum Partnerschaftsregister
  • Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung

Reichen Sie keine Originale ein. Sie erhalten die eingereichten Unterlagen nicht zurück. Gegebenenfalls können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann Sie hierüber genauer informieren.

Zu Beachten

Es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Die zuständige Stelle kann Sie hierüber genauer informieren.

Fristen

Im Laufe des Verfahrens können Fristen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie hierüber genauer informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Nutzen Sie dafür das von der zuständigen Stelle bereitgestellte Antragsformular.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sowie gegebenenfalls weitere Informationen von der zuständigen Stelle.
  • Der Eintragungsausschuss verhandelt und entscheidet in einer Sitzung über Ihren Antrag. Über den Termin der Sitzung werden Sie vorab informiert.

Dauer

Die zuständige Stelle kann Sie genauer über die aktuelle Bearbeitungsdauer informieren.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie eine Gebühr in Höhe von


  • 500 EUR für Kapitalgesellschaften oder

  • 250 EUR für Partnerschaftsgesellschaften


zahlen. Die Gebühr wir mit dem Eingang Ihres Antrages fällig. Wenn Ihre Gesellschaften bereits in das Gesellschaftsverzeichnis einer anderen deutschen Architektenkammer eingetragen ist, müssen Sie nur die Hälfte der oben genannten Gebührt bezahlen.



Für die Führung Ihrer eingetragenen Gesellschaft in dem Gesellschaftsverzeichnis wird nach der Eintragung eine jährliche Gebühr in Höhe von

  • 80 EUR für Kapitalgesellschaften und 

  • 40 EUR für Partnerschaftsgesellschaften erhoben.

Rechtsbehelf

 

Rechtsgrundlage

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/

GmbH-Gesetz (GmbHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html

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Suchwörter: Architektenkammer, Eintragungen von Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis

Letzte Aktualisierung: 15.07.2026