Beschreibung der Leistung
Im Namen Ihrer Partnerschaftsgesellschaft (auch solche mit beschränkter Berufshaftung) oder Kapitalgesellschaft beziehungsweise Firma, dürfen Sie geschützte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel
- Architekt beziehungsweise Architektin oder
- Stadtplaner beziehungsweise Stadtplanerin
nur verwenden, wenn Sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer eingetragen sind. Das gilt auch für Wortverbindungen mit diesen Bezeichnungen oder für ähnliche Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel "Architektur" sowie auch für deren fremdsprachliche Übersetzung. Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.