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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfall und Entsorgung - Abfalltransporterlaubnis

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Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen
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Beschreibung der Leistung

Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
  • Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
  • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
  • Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG,
  • Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.

Zu Beachten

Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

Gebühren

Je nach Aufwand 50 - 1000 EUR

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallwirtschaft

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Suchwörter: Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung Sondermüll, Transportgenehmigung Transportgenehmigung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle

Letzte Aktualisierung: 05.12.2024