Beschreibung der Leistung
Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.