Beschreibung der Leistung
Wer das Geschäft einer Pfandleiherin/eines Pfandleihers oder einer Pfandvermittlerin/eines Pfandvermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche Sache oder Wertpapiere als Faustpfand. Für das Darlehen werden Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt. Die Kosten, die berechnet werden dürfen, sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss und erhalten dafür die Pfandgegenstände, die dann in eigenem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet werden.