Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Wer das Geschäft einer Pfandleiherin/eines Pfandleihers oder einer Pfandvermittlerin/eines Pfandvermittlers betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche Sache oder Wertpapiere als Pfand. Für das Darlehen werden Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt. Die Kosten, die berechnet werden dürfen, sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss und erhalten dafür die Pfandgegenstände, die dann in eigenem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.



Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.


Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.


Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.


Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.


Die Erlaubnis wird versagt, wenn:


Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.


Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers (Kopie)

  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
  • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person

Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (zum Beispiel Finanzierungszusage der Bank oder Tragfähigkeitsbescheinigung)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
  • Versicherungsnachweis gemäß Pfandleiherverordnung
  • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume

Zu Beachten

Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers ist in der gesamten Bundesrepublik gültig. Der Pfandleiher muss der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen. Der Pfandleiher ist zur Buchführung verpflichtet. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist und unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragen.



Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

Dauer

Wenige Tage bis Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen.

Gebühren

180 EUR bis 280 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 34 Gewerbeordnung (GewO)

§ 34 Gewerbeordnung (GewO)

Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)

Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Adresse der Betriebsstätte mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Pfandvermittlerbetriebe, Erlaubnis Pfandleiher, Erlaubnis

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026