Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

Zertifizierungsdienstanbieter gemäß Signaturgesetz Freiwillige Akkreditierung

Sie möchten Zertifizierungsdienste anbieten? Hier erfahren Sie, wie Sie die Akkreditierung der zuständigen Stelle erhalten können

Beschreibung der Leistung

Als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter können Sie sich auf Antrag freiwillig von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen. Mit der Akkreditierung erhalten Sie ein Gütezeichen der zuständigen Behörde. Sie dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieterin beziehungsweise als akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit Ihres Angebotes berufen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können nachweisen, dass bei Ihrem Angebot die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Benötigte Unterlagen

Sie müssen Unterlagen vorlegen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Zu Beachten

Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über bestehende Besonderheiten.

Fristen

Es können Fristen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich frühzeitig an eine Prüf- und Bestätigungsstelle. Diese kann Sie beispielsweise schon vorab bei Ihren Fragen beraten.
    • Lassen Sie die Erfüllung der Voraussetzungen gegebenenfalls vorab von ihr prüfen und bestätigen
    • Sie können die Prüf- und Beratungsstelle frei aus der Liste auf der Internetseite der Bundesnetzagentur wählen.
  • Nachdem die Erfüllung der Voraussetzungen durch eine Prüf- und Bestätigungsstelle geprüft und bestätigt wurden, stellen Sie den Antrag auf Akkreditierung.
    • Sie können den Antrag schriftlich einreichen oder mittels eines Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen ist.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Akkreditierung.

Dauer

Erfragen Sie die Bearbeitungszeit bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Weiter können Kosten für Auslagen anfallen, die Sie ebenfalls bezahlen müssen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Adresse und Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2026