Beschreibung der Leistung
Als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter können Sie sich auf Antrag freiwillig von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen. Mit der Akkreditierung erhalten Sie ein Gütezeichen der zuständigen Behörde. Sie dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieterin beziehungsweise als akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit Ihres Angebotes berufen.