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Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag,Nachweis der zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und der geprüften Normalgeräte,Sachkundenachweis des Personals (für den Inhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Meisterprüfung oder mindestens eine 5-jährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf, für anderes Instandsetzungspersonal: Meister- oder Gesellenprüfung oder eine mind. 1-jährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf.
Zu Beachten
Bei Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen sind weitere Nachweise erforderlich (bitte vorab telefonisch erfragen). Häufig sind zur Zulassung auch die Bereithaltung und Kenntnis der Eichordnung und gegebenenfalls noch weiterer Unterlagen erforderlich (bitte ebenfalls telefonisch erfragen). Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis dieser Voraussetzungen verlangen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen.
Formulare, Services & Links
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Eichung von Messgeräten, Zulassung von Instandsetzungsbetrieben Instandsetzungsbetriebe für die Eichung von Waagen, Zulassung Zulassung für Instandsetzungsbetriebe zur Eichung von Waagen
Letzte Aktualisierung: 06.02.2026