Bundesministerium der Justiz

Rechtsanwaltschaft Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden? Hier erfahren Sie, wie Sie die Zulassung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchten, benötigen Sie eine gesonderte Zulassung. Sie müssen die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.



Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben das 35. Lebensjahr bereits vollenden.
  • Sie haben den Beruf des Rechtsanwaltes beziehungsweise der Rechtsanwältin bereits mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt.
  • Sie wurden durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Bundesgerichtshof benannt.

Benötigte Unterlagen

Es sind Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Zu Beachten

Vor dem BGH können sich die Beteiligten in zivilrechtlichen Verfahren nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim BGH zugelassen ist. Das Auswahlverfahren für die Zulassung ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt



Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen.

Fristen

Es können Fristen gelten. Bitte erfragen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer des Bundesgerichtshofes (RAK BGH) ein. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der RAK BGH.
  • Die Wahl zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof findet aufgrund von Vorschlagslisten statt. Diese können eingereicht werden durch
    • die Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern und
    • die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (RAK BGH).
  • Der oder die Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Ergebnis der Wahl mit.
  • Das Ministerium trifft unter den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.

Dauer

Bitte erfragen Sie die aktuelle Bearbeitungsdauer bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Rechtsbehelf

 

Rechtsgrundlage

§§ 164 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__164.html

Adresse und Kontakt

Bundesministerium der Justiz

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026