Voraussetzungen
- Sie haben das 35. Lebensjahr bereits vollenden.
- Sie haben den Beruf des Rechtsanwaltes beziehungsweise der Rechtsanwältin bereits mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt.
- Sie wurden durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Bundesgerichtshof benannt.
Benötigte Unterlagen
Es sind Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.
Zu Beachten
Vor dem BGH können sich die Beteiligten in zivilrechtlichen Verfahren nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim BGH zugelassen ist. Das Auswahlverfahren für die Zulassung ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt
Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen.
Fristen
Es können Fristen gelten. Bitte erfragen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.