Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sachkundebescheinigung für die Betreuung, Ruhigstellung, Betäubung, Schlachtung oder Tötung von Tieren

Informationen

Benötigte Unterlagen

Bitte vorab telefonisch erfragen. Grundlage hierfür ist der § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV).

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen.

Adresse und Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Betreuung von Tieren, Sachkundebescheinigung Ruhigstellung von Tieren, Sachkundebescheinigung Betäubung von Tieren, Sachkundebescheinigung Schlachten von Tieren, Sachkundebescheinigung Töten von Tieren, Sachkundebescheinigung

Letzte Aktualisierung: 16.12.2025