Voraussetzungen
- Sie haben die theoretische und praktische Prüfung für die im Antrag genannten Tierkategorien sowie für das angegebene Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt. Oder Sie haben eine gleichwertige Qualifikation.
- Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begangen.
Benötigte Unterlagen
je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
• Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
• Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation
Für die Ausstellung des Ausweises:
• ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
• Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Zu Beachten
Der Sachkundenachweis kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Fristen
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig.