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Handelskammer Hamburg

Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterin und Versicherungsberater

Sie möchten Versicherungen vermitteln oder gewerblich zu Versicherungen beraten? Dann müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation bei der IHK durch eine Sachkundeprüfung nachweisen.

Beschreibung der Leistung

Um Versicherungen zu vermitteln oder gewerblich zu Versicherungen beraten zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Online-Angebot der zuständigen IHK.

Benötigte Unterlagen

Sie erfragen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen IHK und deren Internetauftritt.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK ein Onlineverfahren an.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe erfahren Sie von der IHK.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 34d  Gewerbeordnung (GewO) 

 

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg

Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)

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Suchwörter: Versicherungsvermittler, Sachkundeprüfung Versicherungsberater, Sachkundeprüfung

Letzte Aktualisierung: 08.11.2025