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Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag

Zu Beachten

Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Gebühren

400 EUR bis 500 EUR

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Adresse der Betriebsstätte mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2025