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Schaustellung von Personen, Erlaubnis

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Beschreibung der Leistung

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag

Zu Beachten

Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Gebühren

370 EUR bis 470 EUR

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024