Beschreibung der Leistung
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
370 EUR bis 470 EUR
Suchwörter: Erotik-Show, Erlaubnis Peep-Show, Erlaubnis Video-Peep-Show, Erlaubnis Striptease, Erlaubnis Tabledance, Erlaubnis Erlaubnis Personenschaustellung Poledance Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2024