Beschreibung der Leistung
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe.
Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
bei Unternehmenssitz in Deutschland Wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist:: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister bzw. dem Genossenschaftsregister
bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Bei Wohnsitz in Deutschland:
Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde
Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.
Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
Soll in der Spielhalle ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich.
Fristtyp: Antragsfrist
Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
2-4 Wochen
240 EUR bis 340 EUR
Widerspruch
§ 60a Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
Suchwörter: Spielhallenerlaubnis im Reisegewerbe Warenspiele im Reisegewerbe Glücksspiele im Reisegewerbe Gewinnspiele im Reisegewerbe Reisegewerbe, Spielhallen und Veranstaltung anderer Spiele
Letzte Aktualisierung: 25.03.2025