Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes sind keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgericht
- Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente des entsprechenden Landes, die die Rechtsform nachweisen
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- gegebenenfalls werden weitere Dokumente von Ihnen angefordert
- Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
- als juristische Person (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften):
- personenbezogene Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen (zum Beispiel Personalpapiere, Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin eine Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
Zu Beachten
Soll in der Spielhalle ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit Reisegewerbe beginnen.