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Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen

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Informationen

Voraussetzungen

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der Handelskammer
  • nur bei Speisenabgabe: Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Zu Beachten

Wenn Sie die Gaststätte durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter führen lassen wollen, dann müssen Sie selbst den Antrag dazu stellen. Dabei müssen Sie die persönlichen Unterlagen der vorgesehenen Stellvertreterin oder des Stellvertreters einreichen. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Bei einem Stellvertreter handelt es sich nicht um einen angestellten Mitarbeiter, der während der Abwesenheit des Gewerbetreibenden den Betrieb führt. Bei einem Stellvertreter handelt es sich vielmehr um eine Person, der das Geschäft des eigentlichen Gewerbetreibenden führt. Das heißt, diese Person kann z.B. Personal einstellen. Im Regelfall wird diese Erlaubnis von großen Konzernen in Anspruch genommen.

Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Fristen

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde vor Eröffnung des Betriebs anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Dauer

Bis zu 3 Monate.

Gebühren

495 bis 595 EUR

Rechtsgrundlage

§ 9 Gaststättengesetz (GastG)

Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Alkoholausschank, Stellvertretererlaubnis Stellvertretererlaubnis für Gaststätten mit Alkoholausschank

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024