Überwachungsbedürftiges Gewerbe melden

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Beschreibung der Leistung

Wer neu oder erstmalig durch Erweiterung seiner gewerblichen Tätigkeiten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen

Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen.


Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID


Beides kann von der zuständigen Behörde gegen Kostenerstattung (je 13 Euro) beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung

  • Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personengesellschaften z.B. GmbH, AG, eingetragener Kaufmann, Unternehmergesellschaft)
  • Notar-Verträge (wenn z.B. die KG oder GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist)
  • Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (kann von der zuständigen Behörde gegen Kostenerstattung (je 13 Euro) beantragt werden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (kann von der zuständigen Behörde gegen Kostenerstattung (je 13 Euro) beantragt werden)

Zu Beachten

Bei Gewerbeummeldungen, bei denen lediglich der Betriebssitz innerhalb Hamburgs verlegt wird, entfällt eine nochmalige Zuverlässigkeitsprüfung.



Die Anmeldung oder Ummeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt (siehe: Weitere Informationen - Downloads) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter erforderliche Unterlagen aufgeführten Dokumente beifügen). Eine persönliche Anmeldung oder Ummeldung wird empfohlen, um Zweifelsfragen schnell und abschließend klären zu können. Die Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen.


Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeanmeldung ist zu reduzierten Gebühren erhältlich.



Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links und Gebühren).



Die für das überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO erforderlichen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister werden bei Personengesellschaften für jeden Gesellschafter fällig.

Fristen

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Verfahrensablauf

  • Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um. Die Meldung muss durch die gewerbetreibende Person vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Sie können die Meldung per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.
  • Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein. Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID. Beides kann von der zuständigen Behörde gegen Kostenerstattung (je 13,00 Euro) beantragt werden.
  • Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1-3 Wochen

Gebühren

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 25 EUR erhoben. Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG etc.) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 25 EUR. Für die Inanspruchnahme des o.g. Online-Verfahrens wird eine Gebühr von 25 EUR erhoben (die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gewerbeanzeige ist hiermit zugleich abgegolten). Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 15 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 38 Gewerbeordnung (GewO)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Adresse der Betriebsstätte mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2026