Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der besondere Anlass ist gegeben. Ein besonderer Anlass liegt dann vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstaltungsort und -datum, Uhrzeiten
- besonderer Anlass
- Anzahl der Alkoholabgabestellen
- Veranstaltungsbeschreibung
Zu Beachten
Bei einer Gestattung handelt es sich um eine vorübergehende Erlaubnis. Sie wird nur bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen und bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, erteilt. Das können zum Beispiel Alkoholabgabestellen bei einem gewerblichen Straßenfest, bei einem Musikkonzert, bei einer Sportveranstaltung oder ähnlichen Veranstaltungen sein.
Bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs-/Straßenraumes benötigen Sie neben der Gestattung eine Sondernutzungserlaubnis.
Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung der Gestattung sollten Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Gaststättengestattung beantragen Sie schriftlich beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Dauer
Bei Vorlage aller Unterlagen bis zu 2 Wochen.
Gebühren
75 bis 300 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 12 Gaststättengesetz
Gebührenordnung für die Wirtschaftverwaltung
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024