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Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt beantragen

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Sie wollen als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt arbeiten? Dann können Sie Ihre Zulassung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, in die für den Ort ihrer Niederlassung in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den §§ 2ff. EuRAG aufgenommen zu werden. Nach der Aufnahme sind sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit von (deutschen) Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen auszuüben (§ 2 Abs. 1 EuRAG). Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind damit den deutschen Rechtsanwalt/Rechtsanwältinnen in den grundlegenden Rechten und Pflichten gleichgestellt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache mit aktuellem Lichtbild
Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes nach § 16a Abs. 5 EuRAG (Original)

  • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades
Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag

Zu Beachten

Nur mit der Zulassung darf der europäische Anwalt auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag mit allen Unterlagen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Dauer

Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Gebühren

Gebühren

Rechtsbehelf

Keine Angaben

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html

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Suchwörter: Europäische Rechtsanwälte, Zulassung EuRAG-Anwälte, Zulassung

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024