Hamburg.deHamburg ServiceZulassung von FernlehrgängenBehörde für Schule und Berufsbildung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Zulassung von Fernlehrgängen

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Anmelde- und Vertragsvordrucke, Informationsmaterial, Lehrgangsplanung, Prüfungsregelungen, externe Vorgaben, Liste aller vorgesehenen Lernmaterialien (Formblatt 4.4.1.a), Arbeitsmaterialien (Formblatt 4.4.1.b) Weitere Unterlagen, die auch nachgereicht werden können, z.B.: Handels-/Vereinsregisterauszug, Arbeitsanweisungen, Teilnehmerkosten, Lernmaterialen auf CD, Lernanleitung, Angaben über Lehrkräfte/Korrektoren (Formblatt 4.5.3.)

Zu Beachten

Die für die Zulassung notwendigen Formulare und Formblätter für die Anlagen finden Sie auf den Internetseiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zum Download. Zulassung eines Fernlehrganges (ohne vorherige Zulassung): 150 Prozent des Verkaufspreises (mindestens 950 Euro) Zulassung wesentlicher Änderungen eines Fernlehrganges: 50 Prozent des Verkaufspreises (mindestens 200 Euro) Überprüfung des Fortbestandes der Zulassungsvoraussetzungen: 30 Prozent des Verkaufspreises

Gebühren

Zulassung eines Fernlehrganges, wenn eine vorläufige Zulassung vorausgeht: 200 Prozent des Verkaufspreises (mindestens 950 EUR)

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Fernlehrgänge, Zulassung Fern-Unterrichtsschutzgesetz Fern-USG Rechtsabteilung der BSB - Zulassung von Fernlehrgängen

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024