Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Kontrollstelle für den ökologischen Landbau Zulassung beantragen

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung der Leistung

Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit zugelassenen Kontrollstellen etabliert.

Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Die zuständige Stelle kann Ihre Zulassung auch mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Akkreditierung.
  • Sie haben ein etabliertes Qualitätsmanagement.
  • Sie verfügen über qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl.
  • Sie haben ein Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich.
  • Sie haben schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
    • Kontrolle
    • Bewertung und Zertifizierung
    • Dokumentation von Kontrollergebnissen
    • Sanktionierung
    • Risikoanalyse
    • Probenahmen und Gebührenerhebung
  • Sie sind finanziell, fachlich und personell unabhängig.
  • Sie haben ausreichenden Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten.

Benötigte Unterlagen

Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen

Zu Beachten

Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Die zuständige Stelle führt eine Vor-Ort Begehung Ihrer Geschäftsräume durch.
  • Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren durch Sie kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.

Dauer

Antragsprüfung: maximal 3 Monate.

Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit 9.780,00 EUR.

Rechtsbehelf

 

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 1 Öko-Landbaugesetz (ÖLG)

https://www.gesetze-im-internet.de/_lg_2009/__4.html

ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/_lgkontrollstzulv/index.html#BJNR104400012BJNE000600000

Adresse und Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026