Hamburg.deHamburg ServiceZulassung zur Anwaltschaft von...Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Zulassung zur Anwaltschaft von Rechtsanwaltsgesellschaften

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Zulassungsantrag (unter http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de, s. Link) mit darin angegebenen Anlagen: Lebenslauf mit Lichtbild, eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder über das Bestehen der Eignungsprüfung Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.

Zu Beachten

Mit der Zulassung wird die Gesellschaft Kammermitglied und kann vor Gericht auftreten.

Gebühren

510 EUR

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Suchwörter: Rechtsanwaltsgesellschaften, Zulassung

Letzte Aktualisierung: 14.10.2024