Hamburg.deHamburg ServiceZulassung zur RechtsanwaltschaftRechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof

Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Zulassungsantrag (unter http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de, siehe Link) mit darin angegebenen Anlagen: Lebenslauf mit Lichtbild, eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt ode rüber das Bestehen der Eignungsprüfung, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Original) gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade.

Zu Beachten

Ohne Zulassung ist eine Anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht erlaubt.

Gebühren

100 EUR

Adresse und Kontakt

Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof

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Suchwörter: Rechtsanwalt, Zulassung

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024