Einheitlicher Ansprechpartner EU-DLR Allgemeine Information

Sie befinden sich in den ersten Schritten Ihrer Selbstständigkeit und benötigen hierbei Hilfestellung? Hier finden Sie alle Informationen zu einem einheitlichen Ansprechpartner.

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Beschreibung der Leistung

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden. Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.



Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Weiterführende Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32006L0123&from=EN

Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1724

§§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG001903310

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Letzte Aktualisierung: 14.08.2026