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Einheitlicher Ansprechpartner EU-DLR

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Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

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Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verfahren und Formalitäten, die Sie in Hamburg für die Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit als Angehöriger der freien Berufe oder im Bereich Handwerk oder Handel benötigen, wie z. B. Anmeldungen oder die Beantragung von erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.
       

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
 

Fristen


  • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen



Hinweis:

Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
  • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
  • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
     

Dauer


  • für die Bereitstellung von Informationen:

    • auf den Internetportalen: sofort

    • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage



  • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:

    • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.

       



Gebühren

Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.



Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.



Bundesländer ohne EA-Gebühren:




  • Bayern

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hessen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen



Bundesländer mit EA-Gebühren:




  • Baden-Württemberg

  • Hamburg

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Sachsen



Hinweis:

Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.



Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

Rechtsgrundlage



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Suchwörter: EA Hamburg EA

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024