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Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Namensänderungen nach dem Transsexuellengesetz werden ausschließlich vom Amtsgericht bearbeitet.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Verfahren nach Transsexuellengesetz, Amtsgericht Personenstandssachen, Amtsgerichte Abt 60c III, Amtsgerichte Namensänderung nach dem TSG, Amtsgericht TSG, Namensänderung, Amtsgericht Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen notarieller Urkunden, Amtsgericht Verfahren zur Änderung des Geschlechtes nach dem TSG, Amtsgericht Transgender, Amtsgericht
Letzte Aktualisierung: 06.12.2024