Beschreibung der Leistung
Es gibt in Hamburg mehr als 6.000 km Gehwege. Die Reinigungsverpflichtung für diese Gehwege ist aufgeteilt:
Die Gehwege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis stehen, müssen von den jeweiligen Anliegern und Anliegerinnen gesäubert werden. Anlieger oder Anliegerin sind Sie in der Regel als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie, die an einen Gehweg grenzen. Auch als Mieter oder Mieterin eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie Anlieger oder Anliegerin. Sie können die Verpflichtung zur Reinigung des angrenzenden Gehweges als Mieter oder Mieterin von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin übertragen bekommen.
Sind Sie als Anlieger zur Reinigung eines Gehweges verpflichtet, müssen Sie diesen zum Beispiel von Laub, Schnee, Eis und Müll befreien und das ganze Jahr über so sauber halten, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.
Die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis stehen, reinigt die Stadtreinigung.