Beschreibung der Leistung
Wenn Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Wenn Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten.
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
Wenn Sie nicht mehr wissen, wo und wann Ihr Austritt erfolgt ist, können Sie sich in Hamburg an folgende Institutionen wenden und Registernummer sowie Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts in Erfahrung bringen:
Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Über bereits länger zurückliegende Vorgänge kann gegebenenfalls keine Bescheinigung erteilt werden.
10 Minuten
10,00 EUR
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen
Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X
Letzte Aktualisierung: 09.11.2025