Beschreibung der Leistung
Sie sind aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten und benötigen eine Ersatzbescheinigung.
Dies kann der Falls ein, wenn Sie die bereits beim Austritt ausgehändigte Bescheinigung verloren gegangen ist.
Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.