Beschreibung der Leistung
Das Güterrechtsregister wurde durch das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 31.10.2022 mit Wirkung vom 01.01.2023 abgeschafft.
Es können keine Eintragungen in das Güterrechtsregister mehr vorgenommen werden.
Bis zum 31. Dezember 2037 ist jedem die Einsicht in das Register gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift angefordert werden (Artikel 229, § 64 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle der Abteilung 69 des Amtsgericht Hamburg (Caffamacherreihe 20, 20354 Hamburg)