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Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Für Eintragungen in das Handelsregister:
- Jede Anmeldung auf Eintragung bzw. Änderung, auch Geschäftsanschriften, in das Handelsregister, werden von der Notarin / dem Notar in elektronischer Form bei dem Handelsregister eingereicht. Je nach Rechtsform des Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsache sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen). Welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar.
- Alle Dokumente, insbesondere auch Gesellschafterlisten, müssen in elektronischer Form eingereicht werden, auch von privat.
- Personen, die einen Auszug oder Dokument für Dritte beantragen wollen, müssen keine Legitimation vorlegen.
- Wird ein Auszug für das Ausland benötigt, erteilt das Amtsgericht Hamburg, Abteilung 1, die zwingend erforderliche Überbeglaubigung (Apostille).
Die Gebühren (z.B. für eine Eintragung / Hinterlegung von Dokumenten) werden nach Tatsachen berechnet. Seit dem 01.08.2022 fällt eine 1/3-Gebühr für die Bereitstellung/Internet an.
Zu Beachten
Diese Telefonnummern dienen der allgemeinen Beauskunftung über Eintragungen im Handels- und Partnerschaftsregister.
Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Erteilung von Auszügen aus dem Handelsregister:
Handelsregisterauszüge können beim Registergericht von jedermann persönlich vor Ort oder schriftlich (auch per Fax) angefordert werden oder online im Internet abgerufen werden.
Bei schriftlichen Anforderungen wird der Auszug gegen Rechnung versandt.
Bei persönlicher Anforderung vor Ort im Servicecenter muss ein Identifikationsnachweis (Ausweis/Reisepass) vorgelegt werden.
Personen, die auf Rechnung einen Auszug für Dritte beantragen wollen, müssen eine Legitimation bzw. Berechtigung vorlegen.
Für Online-Recherchen bzgl. relevanter Daten aus dem Hamburger Handelsregister ist eine Registrierung unter www.handelsregister.de notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website.
Gebühren
Persönlicher oder schriftlicher Anforderung beim Registergericht: Amtlicher Ausdruck (bisheriger beglaubigter Registerauszug) 20,00 Euro, Ausdruck- bisheriger unbeglaubigter Registerauszug - 10,00 Euro, Ablichtungen der eingereichten Dokumente 0,50 Euro pro Seite.
Zahlungsarten
- Rechnung
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024