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Bürgergeld für Personen ohne festen Wohnsitz beantragen

Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Bürgergeld für Personen ohne festen Wohnsitz.

Beschreibung der Leistung

Das Bürgergeld ist eine Unterstützung vom Staat, wenn Sie keine Arbeit haben oder zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Mit dem Bürgergeld können Sie Miete, Essen, Kleidung und andere Dinge zum Leben bezahlen.



Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Das Ziel ist, dass Sie wieder Arbeit finden oder besser mit Ihrem Geld auskommen können. Die zuständige Stelle hilft Ihnen dabei mit Beratung, Schulungen oder Weiterbildungen.



Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.



Wenn Sie Bürgergeld beantragen oder erhalten wollen und keinen festen Wohnsitz haben, brauchen Sie eine Möglichkeit, damit die zuständige Stelle Sie erreichen kann. Dafür können Sie zum Beispiel die Adresse eines Freundes, einer sozialen Einrichtung oder ein Postfach angeben. Damit alles reibungslos funktioniert, sollten Sie dem Jobcenter immer sagen, wie es Ihnen wichtige Schreiben zustellen kann. Normalerweise verlangt das Jobcenter Nachweise über Ihre Miete, Strom oder Heizkosten. Wenn Sie keine eigene Wohnung haben, entfällt dieser Teil, aber Sie können trotzdem den Regelsatz für Ihren Lebensunterhalt bekommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die hier angegebene Stelle ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • alleinstehend sind und Ihre letzte Meldeadresse in Hamburg vor dem 01.02.2004 verloren haben oder
  • von außerhalb Hamburgs nach Hamburg ziehen und hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt wählen, ohne bereits über eine Wohnung beziehungsweise Meldeadresse zu verfügen oder
  • aus der Haft kommen und nicht in eine Wohnung oder eine Bedarfsgemeinschaft zurückkehren oder
  • in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.

Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, ist für Ihr Anliegen der Standort an Ihrer letzten Meldeadresse zuständig.



Voraussetzungen für die Bewilligung von Bürgergeld:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnten.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und kein Geld von anderen Stellen (zum Beispiel Wohngeld) oder Personen (zum Beispiel Unterhalt) bekommen.

Je nach Lage Ihres Falls können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge oder Wertpapiere)
  • Nachweise über laufende Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag oder Versicherungsunterlagen)
  • Nachweise über früheren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)

Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:

  • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
  • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber) beziehungsweise Gehaltsabrechnungen

Zu Beachten

Der Eingang der hier angegebenen zuständigen Stelle befindet sich in Kurze Mühren 1.



Seit dem 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehungsweise Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt.



Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie ohne guten Grund einen Termin verpassen oder sich nicht auf Fragen der zuständigen Stelle zurückmelden, kann Ihr Bürgergeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und besprechen Ihr Anliegen.
  • Sie reichen Ihren Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen und Informationen mit Ihrem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage.

Gebühren

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei. 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_2

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Standort für Menschen ohne festen Wohnsitz und Haftentlassene

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/altstadt-ofw/

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2026