Sozialbehörde

Personalangelegenheiten der Sozialbehörde Allgemeine Information

Sie arbeiten bereits bei der Sozialbehörde in Hamburg oder möchten gerne für die Sozialbehörde arbeiten? Hier erfahren Sie, welche Stelle für Ihre Fragen zuständig ist.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bei der Sozialbehörde beschäftigt sind, können Sie sich bei Fragen rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis an die Personalverwaltung wenden. Ihre zuständige Personalsachbearbeitung finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung.


Auch als ehemals bei der Sozialbehörde gearbeitet haben, können Sie sich an die Personalverwaltung wenden, wenn Sie beispielsweise Informationen aus Personalakten oder zu anderen relevanten Themen benötigen.


Die Personalabteilung der Sozialbehörde ist außerdem für die Personalgewinnung verantwortlich. Hier werden die Stellenausschreibungen veröffentlicht und der Bewerbungsprozess begleitet. Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie über die Rubrik "Links". Anfragen für ein Praktikum können Sie per Email einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben ein Anliegen, welches den Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung der Sozialbehörde betrifft.

Benötigte Unterlagen

Je nach Anliegen kann es erforderlich sein, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Die zuständige Stelle informiert Sie in diesem Fall darüber, welche Dokumente Sie einreichen müssen.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sofern Sie sich auf eine Stellenausschreibung bewerben, beachten Sie bitte die darin angegebene Bewerbungsfrist.

Verfahrensablauf

  • Sofern Sie bei der Sozialbehörde beschäftigt sind, wenden sich mit Ihrem Anliegen Ihre zuständige Personalsachbearbeitung. Diese finden Sie in Ihrer Bezügemitteilung.
  • Sofern Sie Interesse an einer Tätigkeit bei der Sozialbehörde haben, prüfen Sie die aktuellen Stellenausschreibungen oder wenden sich per E-Mail an die Personalabteilung.
  • Die Personalabteilung prüft Ihr Anliegen.
  • Sie erhalten von der Personalabteilung eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen und gegebenenfalls die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen.
  • Bei Bedarf wird ein persönliches Gespräch angeboten, um offene Fragen zu klären.
  • Abschließend erhalten Sie eine endgültige Rückmeldung oder Entscheidung von der Personalabteilung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BGHA2009rahmen

Hamburgisches Personalauswahlgesetz (PAuswG HA)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PAuswGHArahmen

Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BesGHA2010rahmen



Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Recruiting Praktikum Sozialbehörde Praktika Sozialbehörde Personalabteilung Sozialbehörde Personalreferat Personalservice Sozialbehörde Personalsachbearbeitung Sozialbehörde Personalangelegenheiten der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Stellenausschreibung Stellenanzeigen Personalgewinnung

Letzte Aktualisierung: 15.04.2026