Deutsche Flugsicherung GmbH

Luftballons Erlaubnis zum Steigenlassen beantragen

Sie möchten - zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung - Luftballons aufsteigen lassen? Dann benötigen Sie gegebenenfalls eine Erlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Möchten Sie bei einer Veranstaltung, wie zum Beispiel einer Hochzeit, Luftballons aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen. Ausschlaggebend ist der Ort und die Anzahl der Luftballons, die Sie steigen lassen möchten. Sie müssen die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flugplatz dürfen Sie keine Luftballons steigen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen, eine größere Anzahl an Luftballons gleichzeitig aufsteigen zu lassen.

Benötigte Unterlagen

Online-Antragsformular, siehe Links

  • vollständiger Antrag
  • gegebenenfalls: Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin

Zu Beachten

Keine

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Woche vor dem geplanten Aufstieg.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag online oder per Email bei der zuständigen Stelle ein.
    • Bei einem Antrag per E-Mail werden folgende Informationen von Ihnen benötigt:
      • Datum des Aufstiegs
      • Aufstiegszeitpunkt
      • Ballonmenge
      • genauer Aufstiegsort
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Erlaubnis.

Dauer

Bis zu 2 Wochen

Gebühren

60,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 20 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__20

Adresse und Kontakt

Deutsche Flugsicherung GmbH

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026