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Familienkasse Nord

Kindergeld

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Ihre Kinder erhalten in Deutschland bis zu 18. Lebensjahr Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen auch länger

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Beschreibung der Leistung

Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sie

  • in Deutschland einen Wohnsitz haben
  • oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld geleistet werden, wenn

  • es sich in einer Berufsausbildung befindet 
  • oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert
  • oder wenn es keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat (unter bestimmten Voraussetzungen).

Auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Kindergeld wird nur an Eltern gezahlt, die in Deutschland leben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Leben Eltern im Ausland, müssen Sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sein.

Benötigte Unterlagen

Kindergeldantrag (siehe Links).

Zu Beachten

Kostenlose Abfrage der Zahlungstermine, täglich 00:00 - 24:00 Uhr, unter: 0800 4 5555 33.

Die Postanschrift lautet: Familienkasse Nord, 20069 Hamburg.

Achtung:
Seit dem 01.07.2020 ist die Zuständigkeit der Kindergeldzahlung für Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes auf die Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Nord - übergegangen.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG)

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024