Beschreibung der Leistung
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sie
- in Deutschland einen Wohnsitz haben
- oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld geleistet werden, wenn
- es sich in einer Berufsausbildung befindet
- oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert
- oder wenn es keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat (unter bestimmten Voraussetzungen).
Auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt werden.