Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Flaggenzertifikat beantragen

Wenn Sie ein Seeschiff oder ein seetaugliches Sportboot besitzen und die deutsche Flagge an Bord führen möchten oder müssen, können Sie ein Flaggenzertifikat beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Ein Flaggenzertifikat dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Sie dazu berechtigt sind, die deutsche Flagge an Ihrem Seeschiff oder seetauglichen Sportboot zu führen. Das Flaggenzertifikat wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff (Seeschiff), das unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet ist.
    • Offene Motorboote, Schlauchboote und Festrumpfschlauchboote (Rigid Inflatable Boats) fallen nicht unter die Einstufung als Seeschiff.
    • Zur Beurteilung, ob Ihr Schiff diese Voraussetzung erfüllt, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
      • Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
      • Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?
  • Der Heimathafte Ihres Schiffes gehört zu einer eigenständigen Gemeinde oder Stadt in Deutschland, die an einem schiffbaren Gewässer liegt (Küste, ausreichend großer Fluss, Kanal oder Binnensee).
    • Hat Ihr Schiff keinen tatsächlichen deutschen Heimathafen, wird davon ausgegangen, dass das Schiff von Ihrem Wohnort oder Betriebssitz aus betrieben wird. Dann ist hilfsweise der Registerhafen – der Ort des für Ihren (Wohn-)Sitz zuständigen Seeschiffsregisters – als Heimathafen zu führen.
    • Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest am Schiff angebracht werden, wobei der Heimathafen am Heck angebracht sein muss und der Schiffsname wahlweise seitlich oder am Heck.
  • Ihr Schiff ist nicht in ein Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter (Online-)Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Kaufvertrag (Kopie)
  • Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)
  • Nachweis technischer Daten (Prospekt, Bauzeichnung, Bootsbrief)
  • Fotos des Schiffes
  • gegebenenfalls Kopie der ersten Seite der Funkgenehmigungsurkunde
  • gegebenenfalls Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
  • gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner (Kopie)

Zu Beachten

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website der zuständigen Stelle. Beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

Fristen

Das Flaggenzertifikat ist 8 Jahre lang gültig.

 

Verfahrensablauf

  • Auf der Website der zuständigen Stelle haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online oder per Post zu stellen.
    • Für den Online-Antrag rufen Sie die Webseite "Flaggenzertifikat" der zuständigen Stelle auf und folgen Sie den Anweisungen. Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen.
    • Für den Antrag per Post können Sie das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Flaggenzertifikat.

Dauer

Die Bearbeitung dauert circa 2 Wochen.

 

Gebühren

88,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

 § 22 Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG)

https://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/__22.html

§§ 14 und 16 Absatz 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/flrv/

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Suchwörter: Flaggenregister ÜR-Flaggenzertifikat für Schiffe Genehmigung für zeitweise Ausflaggung

Letzte Aktualisierung: 11.10.2026