Handwerkskammer Hamburg

Handwerksrolle Eintragung löschen

Wann die Handwerkskammer Ihre Eintragung löscht, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie handwerksähnliche Gewerbe sind verpflichtet, Mitglied der jeweils zuständigen Handwerkskammer zu sein. Je nach Art des Betriebs werden Sie entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber zulassungsfreier oder handwerksähnlicher Gewerbebetriebe geführt.



Stellt die Handwerkskammer fest, dass die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder später entfallen sind, wird der Betrieb von Amts wegen gelöscht. Das bedeutet, dass die Handwerkskammer die Löschung eigenständig und ohne Antrag des Betriebs vornimmt, sobald sie von den entsprechenden Umständen Kenntnis erhält.



Vor der Löschung erhält der Betrieb in der Regel die Möglichkeit, sich zu der beabsichtigten Löschung zu äußern. Mit der Löschung endet auch die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer.


Wird ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht, ist die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückzugeben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Die Handwerkskammer erfährt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich weggefallen sind.
  • Die Handwerkskammer wendet sich an Sie und informiert Sie über die beabsichtigte Löschung.
  • Sie haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
  • Ihr Betrieb wird aus der Handwerksrolle oder aus dem Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber zulassungsfreier oder handwerksähnlicher Gewerbebetriebe gelöscht.
  • Sie erhalten eine Löschungsmitteilung.

Dauer

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und die Anhörung des Betriebs abgeschlossen ist, erfolgt die Löschung unverzüglich.

Gebühren

Die Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung steht der Rechtsweg offen.

Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__13.html

§ 20 Handwerksordnung (HwO)

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__20.html

Adresse und Kontakt

Handwerkskammer Hamburg

Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026