Voraussetzungen
- Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für Abschriften von Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs oder für Übersetzungen von in Hamburg beeidigten Dolmetschern.
- Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
- Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben.
- Die unterzeichnende Person ist der zuständigen Stelle bekannt.
- Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.
- - Wenn Sie die Echtheitsbestätigung für eine Übersetzung benötigten: Die Übersetzung wurde von einem in Hamburg beeidigten Dolmetscher angefertigt.
Benötigte Unterlagen
Im Terminvorspracheverfahren
Vorabprüfung zwingend notwendig!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
Wenn eine Prüfung der Dokumente bis zum Termin nicht möglich war, können lediglich die Dokumente angenommen werden. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.
Bei beglaubigten Abschriften!
Das Original Dokument mit der beglaubigten Abschrift ist zum Termin vorzulegen.
Bei Übersetzungen!
Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden. www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
- - Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
- - Terminbuchungsnachweis
- - Ausweisdokument
- - Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann.
- - EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)
Sollten sich Ihre Buchung auf ein Verfahren per Post handeln, stornieren Sie den gebuchten Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Im Verfahren per Post
Adressieren an:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
- - Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
- - Ihre Anschrift
- - E-Mail und Telefonnummer
- - Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
- - Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
Weitere Hinweise:
- - Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
- - Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt.
Gebühren bei Vorsprache:
Stand: 14.11.2023
- je Apostille – 13,50 €
- je Vorbeglaubigung – 9 €
- je Übersetzerstempel – 5 €
- Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
- Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
- Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
- Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €
Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
- je Apostille – 34 €
- je Vorbeglaubigung – 29,50 €
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Zu Beachten
Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem das Dokument oder die Urkunde benötigt wird.
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Beispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.
Fristen
Beantragen Sie die Anbringung des Echtheitsbestätigung frühzeitig.
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.