Hamburg.deHamburg ServiceNamensänderungenBehörde für Inneres und Sport

Behörde für Inneres und Sport

Namensänderungen

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Beschreibung der Leistung

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Stellt sich individuell im Beratungsgespräch heraus.

Zu Beachten

Ein Name kann nach dem Namensänderungsgesetz nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

 

Gebühren

Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.

Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.

Telefonische Erreichbarkeit:
Tel.: 040 428 39 2431 / 21 50
Siehe unter "Persönliche Kontaktzeit"!

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Suchwörter: Änderungen des Vornamens Änderungen des Familiennamens Namensfeststellungen

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025