Beschreibung der Leistung
Als Dolmetscherin oder Dolmetscher und/oder Übersetzerin oder Übersetzer, können Sie sich bei der zuständigen Stelle öffentlich bestellen und allgemein vereidigen lassen. Als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher können Sie sich bei der zuständigen Stelle allgemein beeidigen lassen.
Die öffentliche Bestellung und allgemeine Ver- beziehungsweise Beeidigung erfolgt bei Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation und bei Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechtssprache. Im Anschluss daran erfolgt die Vereidigung, bei der Sie einen Eid ablegen, der Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit wahrheitsgemäß, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben.
Diese Verfahren gewährleisten, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher und/oder Übersetzerinnen oder Übersetzer den Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit in rechtlichen und behördlichen Kontexten entsprechen. Die genaue Vorgehensweise zur öffentlichen Bestellung und allgemeinen Vereidigung kann dabei je nach Bundesland unterschiedlich sein.