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Öffentliche Bestellung und allgemeine Ver- oder Beeidigung für Dolmetschende und/oder Übersetzende beantragen

Sie können sich als Dolmetscherin beziehungsweise Dolmetscher oder Übersetzerin beziehungsweise Übersetzer öffentlich bestellen und allgemein ver- beziehungsweise beeidigen lassen.

Beschreibung der Leistung

Als Dolmetscherin oder Dolmetscher und/oder Übersetzerin oder Übersetzer, können Sie sich bei der zuständigen Stelle öffentlich bestellen und allgemein vereidigen lassen. Als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher können Sie sich bei der zuständigen Stelle allgemein beeidigen lassen.



Die öffentliche Bestellung und allgemeine Ver- beziehungsweise Beeidigung erfolgt bei Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation und bei Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechtssprache. Im Anschluss daran erfolgt die Vereidigung, bei der Sie einen Eid ablegen, der Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit wahrheitsgemäß, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben.



Diese Verfahren gewährleisten, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher und/oder Übersetzerinnen oder Übersetzer den Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit in rechtlichen und behördlichen Kontexten entsprechen. Die genaue Vorgehensweise zur öffentlichen Bestellung und allgemeinen Vereidigung kann dabei je nach Bundesland unterschiedlich sein.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache.
  • Sie sind volljährig, persönlich geeignet und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.

Nach dem Gerichtsdolmetschergesetz müssen Sie außerdem

  • die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz haben und/oder
  • einen Hauptwohnsitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz haben,
  • den Antrag dort einreichen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz oder eine berufliche Niederlassung haben.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Nachweise über die fachliche Eignung (Zeugnisse)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde

Zu Beachten

In Hamburg gelten seit dem 01.01.2023 neue Rechtsgrundlagen, das Gerichtsdolmetschergesetz und das Hamburgische Dolmetschergesetz. Wenn Sie bereits vor diesem Datum bestellt und vereidigt wurden, kann sich hieraus ein Handlungsbedarf nach dem Gerichtsdolmetschergesetz für Sie ergeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel circa 3 Monate.

Gebühren

100,00 EUR - 500,00 EUR

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Dolmetschergesetz  (HmbDolmG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-DolmGHA2005V4P1

Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gdolmg/BJNR212400019.html

Adresse und Kontakt

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Nur nach Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12

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Letzte Aktualisierung: 11.08.2026