Beschreibung der Leistung
Ein Antrag auf Ausstellung eines Passes muss bei der örtlich zuständigen Passbehörde eingereicht werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunde ist auch eine örtlich unzuständige Passbehörde verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Ausstellung des Passes durch eine unzuständige Passbehörde ist jedoch nur mit der Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zulässig.
Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter einer örtlich unzuständigen Behörde können Sie eine Passermächtigung beantragen. Dies gilt ebenfalls für die Anforderung eines Lichtbildes (Registerkarte).