Beschreibung der Leistung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten zu Gunsten eines Ausländers stellt eine Möglichkeit dar, dem Ausländer zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen, wenn der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Je nach Art und Dauer des angestrebten Aufenthaltes werden an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterschiedliche Anforderungen gestellt, damit durch sie die Erteilungsvoraussetzung ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt erfüllt werden kann.
Die Verpflichtungserklärung wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular beglaubigt.
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden:
- Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII
- bei Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Aufenthaltsgestattung, Visum für Besuchszwecke, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.
In Hamburg sind die Hamburg Service vor Ort - Standorte für Ausländerangelegenheiten die zuständigen Dienststellen.