Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppen orientiertes pflegerisches Konzept vorzulegen, bei Betreuung von Wohgemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedient und die Qualifikationsnachweise der Unternehmensleitung sowie der Pflegedienstleitung.
Die Nachweise über den beruflichen Werdegang der Unternehmensleitung und der Pflegedienstleitung sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie beizufügen.
Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
Sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme
60-90 Minuten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet
§ 23 Abs. 1 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
Suchwörter: Anmeldungen Pflegedienste Ambulante Pflegedienste, Anmeldungen Anmeldungen ambulante Pflegedienste Anmeldung Pflegedienst Anmeldung ambulanter Pflegedienst
Letzte Aktualisierung: 02.12.2024