Bezirksamt Altona

Ambulanter Pflegedienst anmelden

Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, müssen Sie diesen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anmelden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.


Wenn Sie einen Dienst der Behindertenhilfe betreiben höchsten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden

 

Informationen

Voraussetzungen

Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppenorientiertes, pflegerisches Konzept, ein Konzept zur Gewaltprävention, Informationsmaterial des Pflegedienstes und den Anmeldebogen vorzulegen. Bei Betreuung von Wohngemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedienstes und die Qualifikationsnachweise der Leitung des Dienstes sowie der Pflegedienstleitung in beglaubigter Kopie. Die Geschäftsführung/Betreiber benötigt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Berufserlaubnis, Urkunde
  • Nachweise über die berufliche Ausbildung
  • Nachweise über den beruflichen Werdegang
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Nachweise über den beruflichen Werdegang der Unternehmensleitung und der Pflegedienstleitung sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie beizufügen.

Zu Beachten

Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:

  • den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
  • die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
  • die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
  • Gewaltpräventionskonzept
  • den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
  • die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.

Fristen

Sechs Wochen bzw. drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Anmeldung schriftlich zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle nimmt die Anmeldung entgegen und prüft diesen.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte an.
  • Wenn alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllt sind und die Unterlagen vorliegen, wird eine Registrierungsbescheinigung zur Vorlage bei den Kostenträgern ausgestellt.

oder


  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung mit der zuständigen Stelle.
  • Erscheinen Sie persönlich zum vereinbarten Termin und bringen Sie alle erforderlichen Unteralgen im Original mit.
  • Die zuständige Stelle nimmt den Antrag entgegen und prüft diesen.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte an.
  • Wenn alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllt sind und die Unterlagen vorliegen, wird eine Registrierungsbescheinigung zur Vorlage bei den Kostenträgern ausgestellt.

Dauer

Nach Aufwand, Vollständigkeit und Umfang der Unterlagen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an.Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§20, § 23 Abs. 1, §27 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz  (HmbWBG)

Hamburg - § 23 HmbWBG | Landesnorm Hamburg | Mitteilungen an die zuständige Behörde | § 23 - Mitteilungen an die zuständige Behörde | gültig ab: 13.10.2018

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Gesundheit
Zentrale Prüfstelle Ambulante Dienste

Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr, bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026