Voraussetzungen
Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppenorientiertes, pflegerisches Konzept, ein Konzept zur Gewaltprävention, Informationsmaterial des Pflegedienstes und den Anmeldebogen vorzulegen. Bei Betreuung von Wohngemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedienstes und die Qualifikationsnachweise der Leitung des Dienstes sowie der Pflegedienstleitung in beglaubigter Kopie. Die Geschäftsführung/Betreiber benötigt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Berufserlaubnis, Urkunde
- Nachweise über die berufliche Ausbildung
- Nachweise über den beruflichen Werdegang
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Nachweise über den beruflichen Werdegang der Unternehmensleitung und der Pflegedienstleitung sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie beizufügen.
Zu Beachten
Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
- den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
- die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
- die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
- Gewaltpräventionskonzept
- den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
- die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.
Fristen
Sechs Wochen bzw. drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme.