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Bezirksamt Altona

Ambulanter Pflegedienst anmelden

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppen orientiertes pflegerisches Konzept vorzulegen, bei Betreuung von Wohgemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedient und die Qualifikationsnachweise der Unternehmensleitung sowie der Pflegedienstleitung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Berufserlaubnis, Urkunde
  • Nachweise über die berufliche Ausbildung
  • Nachweise über den beruflichen Werdegang
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Nachweise über den beruflichen Werdegang der Unternehmensleitung und der Pflegedienstleitung sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie beizufügen.

Zu Beachten

Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
 

  • den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
  • die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
  • die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
  • den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
  • die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.

Fristen

Sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme

Dauer

60-90 Minuten

Gebühren

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet

Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 1 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz  (HmbWBG)

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024