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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Bekanntgabe von Sachverständigen für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Sie möchten als Sachverständigenorganisation für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Tätigkeitsaufnahme bekanntgeben lassen?
Antrag auf Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen nach der Bekanntgabeverordnung.
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Beschreibung der Leistung

Die zuständige Behörde kann nach § 29a BImSchG anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage, oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a, die Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen veranlasst. In der Regel wird dafür ein bekannt gegebener Sachverständiger beauftragt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag gemäß den Anforderungen der 41.BlmSchV
  • Lebenslauf
  • Arbeitsproben

Zu Beachten

Der Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG ist für Antragstellende mit Geschäftssitz in Hamburg zu stellen bei der
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Immissionsschutz und Betriebe
Referat I 11, Grundsatz Störfallvorsorge
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Dauer

Das Bekanntgabeverfahren dauert in der Regel 4 Monate. Die Bekanntgabe gilt für max. 8 Jahre. Bitte stellen sie rechtzeitig einen neuen Antrag!

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Prüfung.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 29 b BImSchG - Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen - in Verbindung mit der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung).

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 25.01.2025