Beschreibung der Leistung
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten verschuldete Personen, die auf fachkundige Hilfe angewiesen sind. Soll ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden, muss die Schuldnerin beziehungsweise der Schuldner durch Vorlage einer Bescheinigung nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung erfolglos war. Die Bescheinigung muss von einer staatlich anerkannten "geeigneten Person oder Stelle" ausgestellt werden.
Als anerkannte Person oder Stelle sind die beratend tätig und dürfen außerdem Schuldnerinnen und Schuldner bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern und gegebenenfalls bei der Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens unterstützen.
Sie können sich als geeignete Person oder Stelle anerkennen lassen. Sie müssen die Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen.