Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle privaten Theater mit eigener Spielstätte in Hamburg. In der Antragsstellung muss dargelegt werden, dass die in der Förderrichtlinie aufgeführten Zielsetzungen verfolgt werden sowie dass
- ein regelmäßiger Spielbetrieb (mindestens drei Tage in der Woche) auf Grundlage eines ganzjährigen Spielplans mit ca. 100 Vorstellungen im Jahr stattfindet
- die Finanz- und Ertragslage über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden kann,
- Eine Auslastung von 50 % der verkauften Karten bei angemessener Höhe der Eintrittspreise gegeben ist.
Zuwendungen werden nur solchen Empfängern bewilligt, bei denen eine zuverlässige und ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen. Dabei soll die Zuwendung in der Regel auf 30% der Gesamteinnahmen begrenzt sein, bei Kinder- und Jugendtheatern auf maximal 85%. Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
- realistischer Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder)
- Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
- Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e)
- Spielstättenbescheinigung
- Kurzvita der hauptsächlichen Projektbeteiligten
Zu Beachten
- Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich wird das Bemühen um private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
- Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Drittmittel.
- Weitere Voraussetzung für jede Art der Förderung ist zum einen, dass sich das geplante Projekt bei entsprechender Qualität kommerziell nicht selbst tragen kann und des Weiteren, dass das geplante Projekt in unveränderter Form zuvor noch nicht für eine Förderung bei der Behörde für Kultur und Medien Hamburg eingereicht wurde.
- Schließlich darf mit dem geplanten Vorhaben vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Eine nachträgliche Förderung für ein bereits produziertes Projekt ist ausgeschlossen.
Fristen
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr. Anträge können vom 01.10. bis zum 15. November (Mitternacht) online eingereicht werden.
Die Zuwendung gilt für Projekte der kommenden Spielzeit (1. August bis 31. Juli).