Hamburg.deHamburg ServiceFörderung der Privattheater HamburgsK 11

K 11

Förderung der Privattheater Hamburgs

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Institutionelle und Projektförderung für Privattheater der Freien und Hansestadt Hamburg
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Beschreibung der Leistung

Hamburg hat eine große und lebendige Privattheaterszene, die in ihrer Qualität und ihrer Vielfalt andere Städte deutlich übertrifft. Die Hamburger Privattheater haben mit ihrem klassischen bis zeitgenössischen Repertoire einen großen Anteil an der kulturellen Infrastruktur der Stadt und bieten mit ihren Programmen auch für Hamburgs Tourismus attraktive Kulturangebote. Sie stellen damit eine unverzichtbare Ergänzung des Angebots der staatlichen Theater dar und gehören somit ebenfalls zum festen Bestandteil der Hamburger Theaterlandschaft. Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg setzt sich daher mit der Förderung der Hamburger Privattheater das Ziel, durch eine mittelfristige finanzielle Unterstützung die herausragende Vielfalt der Privattheater zu erhalten und zu stärken.

 

Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle privaten Theater mit eigener Spielstätte in Hamburg. In der Antragsstellung muss dargelegt werden, dass die in der Förderrichtlinie aufgeführten Zielsetzungen verfolgt werden sowie dass
-       ein regelmäßiger Spielbetrieb (mindestens drei Tage in der Woche) auf Grundlage eines ganzjährigen Spielplans mit ca. 100 Vorstellungen im Jahr stattfindet
-       die Finanz- und Ertragslage über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden kann,
-       Eine Auslastung von 50 % der verkauften Karten bei angemessener Höhe der Eintrittspreise gegeben ist.
 
Zuwendungen werden nur solchen Empfängern bewilligt, bei denen eine zuverlässige und ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen. Dabei soll die Zuwendung in der Regel auf 30% der Gesamteinnahmen begrenzt sein, bei Kinder- und Jugendtheatern auf maximal 85%. Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
 

  • realistischer Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder) 
  • Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
  • Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e) 
  • Spielstättenbescheinigung
  • Kurzvita der hauptsächlichen Projektbeteiligten 

Zu Beachten

-       Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich wird das Bemühen um private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
-       Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Drittmittel.
-       Weitere Voraussetzung für jede Art der Förderung ist zum einen, dass sich das geplante Projekt bei entsprechender Qualität kommerziell nicht selbst tragen kann und des Weiteren, dass das geplante Projekt in unveränderter Form zuvor noch nicht für eine Förderung bei der Behörde für Kultur und Medien Hamburg eingereicht wurde.
-       Schließlich darf mit dem geplanten Vorhaben vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
-       Eine nachträgliche Förderung für ein bereits produziertes Projekt ist ausgeschlossen.
 

Fristen

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr. Anträge können vom 01.10. bis zum 15. November (Mitternacht) online eingereicht werden.

Die Zuwendung gilt für Projekte der kommenden Spielzeit (1. August bis 31. Juli).

Verfahrensablauf

-       Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie: https://www.hamburg.de/contentblob/201544/846de6f3a6fe892dcc2f4de5e6ad4dc2/data/foerderrichtlinie-freie-darstellende-kuenste.pdf
 
-       Empfohlen: Beratung per Email oder Telefon zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat
 
-       ​​​​Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie folgende Dokumente im PDF-Format bereithalten:
 
o    Einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP)
o    Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
o    Spielstättenbescheinigung
o    Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten 
 
Im Verlauf der Antragstellung können Sie die Dokumente im PDF-Format hochladen.
 
-       Der Online-Dienst steht Ihnen vom 1. Oktober bis 15. November (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).
 
-       Informieren Sie sich als freischaffende Künstler*innen grundsätzlich über Themen der sozialen Absicherung wie die Anwendung der Honoraruntergrenze, die Altersvorsorge und das Steuerrecht.
 
-       Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury werden per Email Zu- und Absagen versandt.
 
-       Nach Erhalt einer Zusage:
 
o    Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme
o    Zuwendungsempfänger*innen erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid
o    Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen
o    Durchführung des Projekts
 
-       Nach Durchführung des Projekts:
 
Erstellen eines Verwendungsnachweises.

Dauer

Dauer: ca. 4 Monate bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.

Gebühren

kostenlos

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Suchwörter: FDK, Kulturförderung, Antragsstellung, Auswahlverfahren, Kunst, Freie Szene, Darstellende Künste

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024