Voraussetzungen
Es müssen die gleichen kulturellen Aufgaben wie entsprechende staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllt werden. Veranstalter, die Theaterveranstaltungen der genannten Künstler und Künstlerinnen darbieten, können die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.
Die Behörde für Kultur und Medien ist zuständig für Theater bzw. Theatergruppen sowie Solokünstler bzw. Solokünstlerinnen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Hamburg. Falls diese ihren Wohnsitz bzw. Sitz nicht in Hamburg haben, ist die Behörde für Kultur und Medien nur dann zuständig, wenn es sich um den ersten Auftritt in Deutschland in Hamburg handelt.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
- berufliche Tätigkeiten der Absolventen,
- ggf. gutachterliche Einschätzungen von Professoren,
- Ausbildungskonzept und/oder
- ggf. künstlerische Vita.
Fristen
keine