Handelskammer Hamburg, Service Center

Sachkundebescheinigungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, müssen Sie die Ausstellung einer Sachkundebescheinigung beantragen, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Das betrifft die Tätigkeiten an

  • Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  • Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  • Hochspannungsschaltanlagen
  • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__5.html

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg, Service Center

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

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Suchwörter: Klimaschutzverordnung

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026