Voraussetzungen
- Die private Schule oder Einrichtung, bzw. der selbständige Lehrer muss auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Die Behörde für Kultur und Medien Hamburg ist für Sie zuständig, wenn Sie in Hamburg
• eine private Musik-, Bühnentanz-, Schauspiel- oder Kunstschule für bildende bzw. angewandte Kunst betreiben oder
• selbständig Unterrichtende/selbständig Unterrichtender für Musik, Bühnentanz-, Schauspiel- oder bildende bzw. angewandte Kunst sind.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
Angaben zu
· eigene Abschlüsse bzw. Abschlüsse des Lehrkörpers der Einrichtung (Unterrichtsfächer, Beschäftigungszeitraum),
Ausbildungsprogramm,
• Nachweise von Absolventen über das erfolgreiche Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Musik- bzw. Kunsthochschule,
· • berufliche Tätigkeiten der Absolventen,
• ggf. gutachterliche Einschätzungen von Professoren,
• Ausbildungskonzept und/oder
• ggf. künstlerische Vita.
Fristen
Keine Frist