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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz für Künstlerische Schulen und selbständige Lehrer*innen

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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz für Künstlerische Schulen und selbständige Lehrer*innen
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Beschreibung der Leistung

Künstlerische Schulen bzw. selbständige/r Lehrer/in können eine Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten:
Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21a, bb oder b, bb UStG brauchen Sie, wenn Sie
·         - für eine private Schule oder
·         - eine andere berufsbildende Einrichtung oder
·         - als selbständiger Lehrer/selbständige Lehrerin
beim Finanzamt die Befreiung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienender Leistungen von der Umsatzsteuer beantragen wollen.

 

Informationen

Voraussetzungen

-       Die private Schule oder Einrichtung, bzw. der selbständige Lehrer muss auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
 
 Die Behörde für Kultur und Medien Hamburg ist für Sie zuständig, wenn Sie in Hamburg
• eine private Musik-, Bühnentanz-, Schauspiel- oder Kunstschule für bildende bzw. angewandte Kunst betreiben oder
• selbständig Unterrichtende/selbständig Unterrichtender für Musik, Bühnentanz-, Schauspiel- oder bildende bzw. angewandte Kunst sind.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
 
Angaben zu
 
·         eigene Abschlüsse bzw. Abschlüsse des Lehrkörpers der Einrichtung (Unterrichtsfächer, Beschäftigungszeitraum),
Ausbildungsprogramm,
•       Nachweise von Absolventen über das erfolgreiche Bestehen einer Aufnahmeprüfung an einer Musik- bzw. Kunsthochschule,
 
 
·         • berufliche Tätigkeiten der Absolventen,
•       ggf. gutachterliche Einschätzungen von Professoren,
•       Ausbildungskonzept und/oder
•       ggf. künstlerische Vita.

Fristen

Keine Frist

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos oder per Antragsformular gestellt werden. Dem Antrag sind Angaben zum Nachweis der Qualifikation beizufügen.

Dauer

circa 8 Wochen bis zur Erstellung des Bescheids

Gebühren

Fix

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nr. 21a Umsatzsteuergesetz

Adresse und Kontakt

Kulturbehörde

Kontakt nur telefonisch oder per Mail.

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024