Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Keine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger.
Für personalrechtliche Angelegenheiten der BSB (z.B. Schadensersatzangelegenheiten im Zusammenhang mit Dienst- und Arbeitsunfällen) ist der Rechtsbereich der Personalabteilung, das Referat Ministerialangelegenheiten und Rechtsangelegenheiten des Personals (V 42) zuständig.
Die Rechtsabteilung ist keine Publikumsdienststelle. Eine Rechtsberatung von Bürgern in Streitigkeiten mit der Verwaltung oder aber in sonstigen Verfahren kann durch die Rechtsabteilung nicht angeboten werden. Für alle Hamburger mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Rechtsberatung und praktische Hilfe an (siehe Links).
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Letzte Aktualisierung: 07.12.2024