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Handelskammer Hamburg

Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe beantragen

Sie wollen eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben? Dann müssen Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben wollen, dann müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie die Sachkundeprüfung ablegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Online-Angebot der zuständigen IHK.

Benötigte Unterlagen

Sie erfragen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen IHK und deren Internetauftritt.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe erfahren Sie von der IHK.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg

Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)

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Letzte Aktualisierung: 14.11.2025