Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben wollen, dann müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie die Sachkundeprüfung ablegen.
Wenn Sie eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben wollen, dann müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie die Sachkundeprüfung ablegen.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Online-Angebot der zuständigen IHK.
Sie erfragen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen IHK und deren Internetauftritt.
Keine.
Keine.
In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe erfahren Sie von der IHK.
Letzte Aktualisierung: 14.11.2025