Behörde für Inneres und Sport -Feuerwehr-

Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen

Um Ihre Eignung als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik nachzuweisen, können Sie ein Befähigungszeugnis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik Ihre sicherheitstechnischen Kenntnisse nachzuweisen, können Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen. In einigen Fällen müssen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis beantragen.



Wenn Sie geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik sind und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie nicht zwingend ein Befähigungszeugnis. Ihre Ausbildung befähigt Sie dazu, als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig zu sein. Wenn Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses trotzdem wünschen, können Sie eines beantragen.


Wenn Sie

  • ein Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen haben oder
  • als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Meister-Abschluss arbeiten

und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis, um Ihre Qualifikation nachzuweisen. Sie müssen das Befähigungszeugnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind geprüfter Meister oder geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik.
  • Sie haben ein Hochschulstudium der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen Studios oder Mehrzweckhallen.
  • Sie sind technische Bühnen- und Studiofachkraft mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die Ihre Qualifikation belegen (zum Beispiel Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie das schriftliche Befähigungszeugnis.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 39 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VSt%C3%A4ttVHAV2P39

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Versammlungsstättenverordnung, Befähigungszeugnis für Fachpersonal

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026