Beschreibung der Leistung
Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik Ihre sicherheitstechnischen Kenntnisse nachzuweisen, können Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen. In einigen Fällen müssen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis beantragen.
Wenn Sie geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik sind und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie nicht zwingend ein Befähigungszeugnis. Ihre Ausbildung befähigt Sie dazu, als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig zu sein. Wenn Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses trotzdem wünschen, können Sie eines beantragen.
Wenn Sie
- ein Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen haben oder
- als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Meister-Abschluss arbeiten
und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis, um Ihre Qualifikation nachzuweisen. Sie müssen das Befähigungszeugnis bei der zuständigen Stelle beantragen.